» Prolongation

Unter einer Prolongation versteht man im Allgemeinen die Verlängerung eines Darlehen, Wechsels oder Termingeschäftes über die vereinbarte Frist hinaus.

Bei einem Darlehen muss der Tilgungsaufschub durch den Schuldner, bei der betreffenden Kreditanstalt beantragt werden, die Genehmigung wird schriftlich vom Gläubiger erteilt. Hierbei wird lediglich die Laufzeit der Geldanleihe verlängert, die Konditionen können vom Darlehensgeber jedoch neu festgesetzt werden.

Wird ein Wechsel prolongiert, so muss ein Neuer ausgestellt werden der vom Bezieher, der den fälligen Wechsel wieder an sich nimmt, akzeptiert werden muss. Oftmals ist es notwendig den Wechselbetrag um die anfallende Wechselsteuer und um Diskontspesen zu erhöhen.

Haben sich Hausse oder Baisseerwartungen eines Terminhändlers nicht erfüllt, so kann das Termingeschäft über den Fälligkeitstag hinaus auf eine neue Periode verschoben werden.
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