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Patronatserklärung

Die Patronatserklärung wird von einem Patron, hierbei handelt es sich meist um Mutterunternehmen oder auch um kommunale Gebietskörperschaften, für seine Tochterunternehmung als Kreditsicherungsmittel ausgestellt. In dieser Erklärung wird je nach erforderlichem Umfang die einfache Auskunftserteilung, das Beteiligungsverhältniss oder die Verlustübernahmeverpflichtung durch den Patron geregelt.

Geseztlich unterliegt die Patronatserklärung keinen normierten Vorgaben, da sie nicht dazu bestimmt ist, als Kreditsicherheit zu dienen, sondern ledigliche zu einer erhöhten Kreditwürdigkeit der Tochterunternehmung gegenüber Kreditanstalten beitragen soll.