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Prozessfinanzierung

Bei einer Prozessfinanzierung werden im Gegensatz zu einer Rechtschutzversicherung keine regelmäßigen Beitragszahlungen erhoben. Alle  anfallenden gerichtlichen Kosten, beispielsweise Gerichtskosten, Kosten für Anwälte, Zeugen, Sachverständige, werden durch den Prozessfinanzierer, meist wird diese Dienstleistung von spezialisierten Unternehmen angeboten, bei negativem Ausgang einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzung übernommen. Bei einem gewonnenen Prozess wird vom Prozessfinanzierer eine sogenannte Beteiligungsqquote, die mithilfe eines Prozentsatzes am Gesamterlös bzw. Prozessgewinns berechnet wird, einbehalten.

Diese Finanzdienstleistung kann bei privaten und gewerblichen Gerichtsverfahren in Anspruch genommen werden. Der Betroffene muss hierbei einen Antrag auf Kostenübernahme beim betreffenden Dienstleistungsunternehmen stellen. Dieses prüft den Sachverhalt juristisch und stellt sich bei postiver Prüfung für als Prozessfinanzierer zur Verfügung.