» Partiarisches Darlehen

Das partiarische Darlehen wir auch als Beteiligungs- oder Gesellschafterdarlehn bezeichnet. Diese spezielle Darlehensform wird durch Gesellschafter an Personengesellschaften vergeben. Die Unternehmung erhält somit zusätzliches Kapital, das keinerlei Auswirkungen auf den Kapitalzufluss oder Kapitalabfluss hat.

Der darlehensgebende Gesellschafter erhält als Entgelt für die überlassene Summe eine meist am Erfolg der Unternehmung orientierte Verzinsung. Diese zu erwartenden Zinsen liegen oftmals deutlich über denen einer alternativen Kapitalanlage. In der Regel bietet sich das partiarische Darlehen vor allem bei Personengesellschaften an, die ein festes Eigenkapital ausweisen müssen (GmbH, AG, Kommanditgesellschaft).

Wird ein solches Darlehen vereinbart hat der Gesellschafter keinen Einfluss auf die Unternehmergeschäfte und ist zudem nicht am Verlust der Unternehmung beteiligt, außer es werden vertraglich bestimmte Kontrollrechte eingeräumt.
» RECHNER STARTEN

» Werbung
» Zum Vergleichsrechner

Kreditrechner

Fremdwährungsdarlehen
Baufinanzierung
Immobilienfinanzierung


» Ratgeber

Ratgeber bei Finanzfragen

» Lexikon

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

» Links

Kredite für Selbstständige
Hypothekenzins Vergleich
Fremdwährungsdarlehen
Finanzierung Immobilien
Zinsrechner Tagesgeld
Darlehen ohne Schufa
Zinsrechner Darlehen
Hypothekendarlehen
Darlehen berechnen
Kredite ohne Schufa
Finanzierung Kredit
Kreditzinsrechner
Hausfinanzierung
Autofinanzierung
Kfz Finanzierung
Baufinanzierung
Darlehen online
Kfw Darlehen
Zinsvergleich
Darlehen
Kredit

» Global

Darlehensrechner Startseite
Darlehensrechner
Kreditrechner
Finanzierungsrechner
Zinsrechner
News Archiv
Impressum

Weitere Themen auf:
bauzinsen.org

Werbung