Das
partiarische Darlehen wir auch als Beteiligungs- oder Gesellschafterdarlehn bezeichnet. Diese spezielle Darlehensform wird durch Gesellschafter an Personengesellschaften vergeben. Die Unternehmung erhält somit zusätzliches Kapital, das keinerlei Auswirkungen auf den Kapitalzufluss oder Kapitalabfluss hat.
Der darlehensgebende Gesellschafter erhält als Entgelt für die überlassene Summe eine meist am Erfolg der Unternehmung orientierte Verzinsung. Diese zu erwartenden
Zinsen liegen oftmals deutlich über denen einer alternativen Kapitalanlage. In der Regel bietet sich das partiarische
Darlehen vor allem bei Personengesellschaften an, die ein festes Eigenkapital ausweisen müssen (GmbH, AG, Kommanditgesellschaft).
Wird ein solches Darlehen vereinbart hat der Gesellschafter keinen Einfluss auf die Unternehmergeschäfte und ist zudem nicht am Verlust der Unternehmung beteiligt, außer es werden vertraglich bestimmte Kontrollrechte eingeräumt.