» Policendarlehen

Das Policendarlehen wird auch als Beleihung eines Versicherungsvertrages bezeichnet . In der Regel ist dieses Darlehen dafür bestimmt, einen durch Verkauf oder Kündigung der Lebensversicherung verursachten Verlust zu vermeiden.
 
Ist vertraglich festgehalten, dass ein Policendarlehen durch den Versicherer gewährt werden kann, so erhält der Versicherte einen Vorschuss bzw. eine Vorauszahlung aus seiner Lebensversicherung. Handelt es sich um eine fondgebundene Lebensversicherung, so erfolgt die Vorauszahlung in Fondsanteilen. Nicht möglich ist diese Zahlung bei einer Risikoversicherung, die nur in Kraft tritt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt, beispielsweise der Tod des Versicherten.

Da der Versicherer kein Kreditrisiko tragen muss, fallen die Zinsen günstiger aus als bei einem vergleichbaren Ratenkredit oder  Dispositionskredit. Die Tilgung kann sich auch nur auf Bezahlung der anfallenden Zinsen beschränken. Der Restbetrag ist dann am Laufzeitende der Lebensversicherung fällig. Grob gesagt muss der Versicherte nur höher Beiträge leisten, wenn er eine regelmäßige Tilgung wählt.

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