» Privatdarlehen

Ein Privatdarlehen kann einerseits als Darlehen zwischen zwei Privatpersonen andererseits  als Bankdarlehen, das für nicht gewerbliche Zwecke eingesetzt werden soll, definiert werden.

Ein Darlehen zwischen Privatpersonen hat vor allem den Vorteil, dass Konditionen individuell vereinbart werden können und die Abwicklung der Anleihe oftmals schneller von der Hand geht. Nicht zu vernachlässigen ist hierbei auch das Entfallen der Bonitätsprüfung und anderen üblichen Nachweisen, die bei einer ordentlichen Vergabe üblicherweise benötigt werden. In jedem Fall sollte das Geschäft, egal wie sich die zwei Parteien gegenüberstehen (Verwandte, Freunde, fremde Personen), durch einen Vertrag besiegelt werden, da der Gläubiger ansonsten nicht rechtlich Abgesichert ist. Leider entfällt bei dieser Darlehensform der Kreditnehmerschutz.

Wer ein Privatdarlehen von einem Kreditinstitut beziehen möchte, sollte vorher verschiedene Angebote vergleichen, da die Konditionen von Bank zu Bank stark variieren. Das Darlehen ist nur für private Investitionen und nicht für gewerbliche Nutzung bestimmt.
 
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