Der
Rahmenzins dient zur Sicherung zusätzlicher Nebenleistungen, die durch die alleinige Eintragung einer
Grundschuld nicht abgedeckt werden können.
Eingetragen wird der Rahmenzins zusammen mit der Grundschuld. Sollt der
Schuldner ein
Darlehen, das durch ein Grundstück mittels Grundschuld gesichert ist, nicht mehr tilgen können, so hat der Gläubiger die Möglichkeit durch Zwangsvollstreckung der Sicherheit an Geld zu kommen. Kann die bestehende Forderung nicht allein durch die Höhe des Grundschuldbetrages abgedeckt werden, wird zusätzlich ein jährlicher Rahmenzins von 12-18 % angesetzt.