Der
Realkredit, kann auch als Immobiliar-, Grund-, Objekt- oder
Hypothekarkredit bezeichnet werden. Es handelt sich dabei um eine langfristige Anleihe mit einer Laufzeit von 5-30 Jahren, die auf die Finanzierung wohnlicher und gewerblicher Immobilien, sogenannte unbewegliche Vermögenswerte, begrenzt ist und durch ein Grundpfandrecht oder eine
Hypothek am Beleihungsobjekt besonders gesichert wird. Die Höhe der Besicherung des Kredits, durch den Darlehensgeber, wird mittels des Beleihungswertes ausgedrückt. Dieser
Beleihungswert darf maximal bis zur
Beleihungsgrenze von 60 % zur Deckung des Darlehens herangezogen werden.
Weiterhin kann ein Realkredit durch bewegliche Vermögenswerte, wie beispielsweise Waren oder Wertpapiere, beliehen werden. Hierbei wird dann nicht mehr von Realkredit gesprochen, sondern die Anleihe als Lombardkredit bzw. Mobiliarkredit bezeichnet.
Vergeben wird diese Art der Geldlaneihe in der Regel von Hypothekenbanken und Bausparkassen. Bei der Vergabe eines Realkredites wird vor allem auf die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers geachtet, die persönliche Kreditwürdigkeit spielt bei der Vergabe keine bedeutetende Rolle.