Bei der Aufnahme eines
Darlehen zur Finanzierung einer Immobilie, werden die Entgelte als
Schuldzinsen bezeichnet.
Wird das gekaufte Objekt vermietet bzw. verpachtet, kann der Eigentümer die
Zinsen steuerlich absetzen. Der Vorteil dieser Steuerersparnis ist jedoch nicht beim Eigengebrauch der Immobilie gegeben.