Beim Kauf einer Immobilie, die durch ein
Hypothekendarlehen finanziert werden soll, werden von Kreditinstituten oftmals sogenannte
Schätzkosten erhoben. Die Bank lässt hierbei ein Gutachten über den Wert der Immobilie erstellen und entscheidet dann über die Gewährung des
Darlehen.
Die Schätzkosten werden dem
Darlehensnehmer in Rechnung gestellt und bei Auszahlung der Darlehenssummer durch den Gläubiger einbehalten.
Im
Effektivzinssatz werden diese zusätzlichen Gebühren nicht mit ein berechnet, daher sollte man ich vor Aufnahme von Kapital immer über die Höhe zusätzlich anfallender Nebenkosten informieren.