Die Darlehenssumme ist ausschlaggebend für die Höhe der Tilgungsraten und die Dauer des Rückzahlungszeitraumes. Entsteht nun der Wunsch nach einer verkürzten Laufzeit oder geringeren Raten, so können
Sondertilgungen (außerplanmäßige Rückzahlungsrate) mit dem zuständigen Kreditinstitut vereinbart werden.
Die Bezugsgröße für die
Tilgungsrate kann einmal die Restschuld (Effektivbetrag), dadurch wird eine Verkürzung der Abzahlungsdauer errreicht, oder aber auch der
Nominalbetrag (Darlehenssumme) sein, der geringere Tilgungsraten nach sich zieht.
Bei einem
Bauspardarlehen ist diese außerordentliche Zahlung, oder sogar die gesamte
Rückzahlung der Anleihe, jederzeit möglich. Wurde ein
Darlehen mit
Zinsfestschreibung aufgenommen, kann nur bedingt mit der Möglichkeit zur Sonderzahlung gerechnet werden, außer es wurde vertraglich festgelget.
Allgemein gerechnet werden darf mit einer Sondertilgung von jährlich 5% vom Nominalbetrag und insgesamt maximal 50% innerhalb der gesamten Laufzeit.