» Sicherungshypothek

Die Sicherungshypothek wird wie eine normale Hypothek ins Grundbuch eingetragen und dient zur Sicherung eines Darlehen. Bei dieser speziellen Art der Hypothek muss der Gläubiger einen Beweis für die Forderung, die durch ein Grundstück gesichert ist, erbringen und kann sich nicht nur auf die Eintragung im Grundbuch berufen.

Eine Sicherungshypothek gilt als nicht verkehrsfähig und wird somit von Kreditinstituten nicht zur Sicherung eines Darlehen verwendet. Bei öffentlich-rechtlichen Forderungen gegen Grundstückseigentümer erfolgt der Nachweis durch entsprechende bestandskräftige Bescheide, deshalb wird sie hier häufig angewendet.

Wird das Darlehen zurückgezahlt, so erlischt die Sicherungshypothek und wird nicht wie üblicherweise bei einer Hypothek in in eine Eigentümergrundschuld umgewandelt.
Liegt ein Vollstreckungstitel gegen den Schuldner vor, so kann der Gläubiger eine Sicherungshypothek ohne Zustimmung ins Grundbuch eintragen lassen.

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