» Treuhandzahlung

Angewendung findet eine Treuhandzahlung üblicherweise bei Aufnahme eines Darlehen zur Finanzierung einer Immobilie. Bereits bevor der Darlehensnehmer alle Auflagen des Kreditinstitutes zur Vergabe von Kapital erfüllt hat, wird die Summe an einen Dritten, ausbezahlt. Der Treuhändler ist laut Treuhandauftrag verpflichtet, das Geld nach Freigabe des entsprechenden Instituts an den tatsächlichen Darlehensnehmer (Treugeber) auszuschütten.

Bei Aufnahme eines Baudarlehen wird meist ein Notar als Treuhändler berufen, da dieser unmittelbar nach der Eintragung der notwendigen Grundschuld die Ausschüttung der Darlehenssumme an den Schuldner einleiten kann.
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