Angewendung findet eine
Treuhandzahlung üblicherweise bei Aufnahme eines
Darlehen zur Finanzierung einer Immobilie. Bereits bevor der
Darlehensnehmer alle Auflagen des Kreditinstitutes zur Vergabe von Kapital erfüllt hat, wird die Summe an einen Dritten, ausbezahlt. Der Treuhändler ist laut Treuhandauftrag verpflichtet, das Geld nach Freigabe des entsprechenden Instituts an den tatsächlichen Darlehensnehmer (Treugeber) auszuschütten.
Bei Aufnahme eines Baudarlehen wird meist ein Notar als Treuhändler berufen, da dieser unmittelbar nach der Eintragung der notwendigen
Grundschuld die Ausschüttung der
Darlehenssumme an den
Schuldner einleiten kann.