In der Regel wird bei Vergabe eines Baudarlehen eine
Hypothek zur Sicherung der Forderung von der Bank eingefordert. Als
Hypothek wird die Eintragung einer
Grundschuld zu Gunsten des Darlehengebers bezeichnet. Sollte der
Schuldner das geliehene Kapital nicht mehr tilgen können, so wird dem Gläubiger durch die Hypothek das Pfandrecht zugesichert.
Die Tilgung eines solchen
Darlehen kann in unterschiedlicher Weise vollzogen werden. Die wohl bekannteste Form ist die
Tilgungshypothek bzw. Annuitätenhypothek. Hierbei zahlt der Schuldner das
Darlehen über die gesamte Laufzeit mit gleichbleibenden Abzahlungsraten ab. Diese Raten bestehen aus einer
Tilgungsrate und
Zinsen, deren Berechnungsgrundlage die Restschulden darstellen.
Alles in Allem ist dies eine vorteilhafte Abzahlungsweise. Dem Schuldner ist die Höher der regelmäßig anfallenden Tilgungsraten bekannt und er hat geringere Zinsaufwendungen als bei einem vergleichbaren endfälligen Darlehen.