» Tilgungshypothek

In der Regel wird bei Vergabe eines Baudarlehen eine Hypothek zur Sicherung der Forderung von der Bank eingefordert. Als Hypothek wird die Eintragung einer Grundschuld zu Gunsten des Darlehengebers bezeichnet. Sollte der Schuldner das geliehene Kapital nicht mehr tilgen können, so wird dem Gläubiger durch die Hypothek das Pfandrecht zugesichert.

Die Tilgung eines solchen Darlehen kann in unterschiedlicher Weise vollzogen werden. Die wohl bekannteste Form ist die Tilgungshypothek bzw. Annuitätenhypothek. Hierbei zahlt der Schuldner das Darlehen über die gesamte Laufzeit mit gleichbleibenden Abzahlungsraten ab. Diese Raten bestehen aus einer Tilgungsrate und Zinsen, deren Berechnungsgrundlage die Restschulden darstellen.

Alles in Allem ist dies eine vorteilhafte Abzahlungsweise. Dem Schuldner ist die Höher der regelmäßig anfallenden Tilgungsraten bekannt und er hat geringere Zinsaufwendungen als bei einem vergleichbaren endfälligen Darlehen.
 
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