» Treuhandauftrag

Ein Treuhandauftrag findet in der Regel im Finanzwesen seine Anwendung. Beispielsweise wird solch ein Auftrag , bei Auszahlung eines Darlehen, an Notare oder Banken übertragen.

Die Rechte inklusiv dem Eigentum an einer Sache (Treugut) werden vom Inhaber (Treugeber) an einen Treunehmer oder auch Treuhändler übertragen.
Der Treunehmer tritt gegenüber Dritten als Eigentümer an der Sache auf jedoch ist er nur ein Vertreter und an einen Vertrag gebunden. In diesem Treuhandvertrag ist geregelt wie der Treuhändler über das Treugut verfügen darf und dass er im Sinne des Treugebers handeln muss. Somit wird unterbunden, dass der Treunehmer nur in seinem eigenen Interesse handelt.

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