» Treuhandkredit

Der Treuhandkredit  wird auch als Durchlaufkredit bezeichnet, da die Bank (Treuhändler) nur im Auftrag eines sogenannten Treugebers handelt. Bei diesem handelt es sich meist um die öffentliche Hand oder Versicherungsgesellschaften.

Die öffentliche Hand handelt im allgemeinen Interesse und möchte mit  gezielten Förderungen in Bereichen, wie dem Wohnungsbau, beispielsweise durch Förderung von Energieeinsparungen (Kreditanstalt für Wiederaufbau – KfW),  mittelständische Familien und Regionen stärken.

Die Bank trägt keinerlei Kreditrisiko, dieses liegt beim Treugeber, sie ist lediglich für die Abwicklung – Prüfung der Kreditwürdigkeit- zuständig. Trotz der Erzielung einer geringen Marge wird der Treuhandkredit von vielen Banken aufgrund sozialer Aspekte angeboten.
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