Bei Aufnahme eines
Darlehen mit hoher Kapitalsumme wird fast ausnahmslos eine Sicherheit durch den Darlehensgeber gefordert.
Der Wert des Objektes (Immobilie), das zur Sicherung des
Darlehen dienen soll, wird vorher durch einen Gutachter des Instituts geschätzt. Die anfallenden Gebühren werden als
Schätzkosten oder als
Taxkosten bezeichnet. Diese Kosten, entweder eine Pauschale oder 0,2% - 0,5% des Objektwertes, werden noch vor Auszahlung der
Darlehenssumme an den
Schuldner einbehalten.
Beim Vergleich von Darlehen unterschiedlicher Anbieter sollte nicht nur der
Effektivzinssatz betrachtet werden, sondern auch die anfallenden Taxkosten berücksichtigt werden.