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Taxkosten

Bei Aufnahme eines Darlehen mit hoher Kapitalsumme wird fast ausnahmslos eine Sicherheit durch den Darlehensgeber gefordert.

Der Wert des Objektes (Immobilie), das zur Sicherung des Darlehen dienen soll, wird vorher durch einen Gutachter des Instituts geschätzt. Die anfallenden Gebühren werden als Schätzkosten oder als Taxkosten bezeichnet. Diese Kosten, entweder eine Pauschale oder 0,2% - 0,5% des Objektwertes, werden noch vor Auszahlung der Darlehenssumme an den Schuldner einbehalten.

Beim Vergleich von Darlehen unterschiedlicher Anbieter sollte nicht nur der Effektivzinssatz betrachtet werden, sondern auch die anfallenden Taxkosten berücksichtigt werden.