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Unbedenklichkeitsbescheinigung

Bei einer Unbedenklichkeitsbescheinigung handelt es sich um eine Bescheinigung vom Finanzamt, die die Bezahlung der Grunderwerbssteuer (3.5% vom Nettokaufpreis) belegt. Benötigt wird dieses Formular um sich beim Notar ins Grundbuch eintragen zu lassen. Die Steuer fällt nur beim Erwerb oder Erbe eines Grundstückes an und kann zur Beschleunigung des gesamten Prozesses, schon vor dem Fälligkeitzeitpunkt abgeführt werden.