Ist die Zinsfestschreibungsfrist eines Darlehens Abgelaufen, so steht dem
Darlehensnehmer die Möglichkeit offen das Kreditinstitut zu wechseln oder einen neuen
Zinssatz auszuhandeln. Dieser Vorgang wird dann als
Umschuldung bezeichnet.
Hierbei kann es sich um die Ablösung eines bereits bestehenden Darlehens oder das Zusammenfassen von mehreren
Darlehen handeln. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein
Kredit mit einer kurzen Laufzeit in ein langfristiges
Darlehen, das für die Finanzierung einer Immobilie benötigt wird, umgewandelt wird.