» Vorschusszinsen

Um sich eine größere Geldmenge, in der Regel sind das mehr als 2.000 €, vom Sparbuch auszahlen zu lassen, sollte dieses mit einer Frist von 3 Monaten vor der Abhebung, gekündigt werden. Wird diese Kündigungsfrist durch den Kunden nicht eingehalten, so hat die Bank das Recht Vorschusszinsen zu erheben.
Bei Vorschusszinsen handelt es sich um Sollzinsen, die ca. ein Viertel der gewährten Habenzinsen ausmachen, auch orientiert sich der Wert an der abgehobenen Geldmenge.

Da die Bank mit den Spareinlagen der Kunden im Rahmen ihrer Aktivgeschäfte fest rechnet, schützt sie sich mit der Zinserhebung vor nicht kalkulierbaren Verlusten. Ebenfalls wären der Aufwand und die Verluste, aufgrund der Bereithaltung von ausreichend Bargeld zur Auszahlung, für die Bank zu hoch.

Darum gilt, bei fristgerechter Kündigung der Spareinlage können Kunden zusätzliche Aufwendungen vermeiden.
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