» Vollstreckungstitel

Um eine Zwangsvollstreckung einleiten zu können, muss der Gläubiger einen Beweis für seinen Anspruch gegenüber dem Schuldner beim zuständigen Amtsgericht vorlegen. Dieser Beweis wird als Vollstreckungstitel bezeichnet, auch vollstreckbarer Titel genannt, handelt es sich um eine öffentliche Urkunde, aus der hervor geht, dass Zwangsvollstreckung betrieben werden darf.
Ein Vollstreckungsbescheid, kann ein Gerichtliches Urteil, Prozessvergleich, Urkunde , Vollstreckungsbescheid usw. sein. Betreibt der Gläubiger ein anerkanntes Mahnverfahren, so kann daraus ein Vollstreckungsbescheid erhoben werden.
Aus dem Vollstreckungstitel müssen eindeutig die beteiligten Parteien, die Art, Inhalt und Umfang des Anspruchs hervorgehen.


» RECHNER STARTEN

» Werbung
» Zum Vergleichsrechner

Kreditrechner

Fremdwährungsdarlehen
Baufinanzierung
Immobilienfinanzierung


» Ratgeber

Ratgeber bei Finanzfragen

» Lexikon

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

» Links

Kredite für Selbstständige
Hypothekenzins Vergleich
Fremdwährungsdarlehen
Finanzierung Immobilien
Zinsrechner Tagesgeld
Darlehen ohne Schufa
Zinsrechner Darlehen
Hypothekendarlehen
Darlehen berechnen
Kredite ohne Schufa
Finanzierung Kredit
Kreditzinsrechner
Hausfinanzierung
Autofinanzierung
Kfz Finanzierung
Baufinanzierung
Darlehen online
Kfw Darlehen
Zinsvergleich
Darlehen
Kredit

» Global

Darlehensrechner Startseite
Darlehensrechner
Kreditrechner
Finanzierungsrechner
Zinsrechner
News Archiv
Impressum

Weitere Themen auf:
bauzinsen.org