Lexikon
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- variabler Zinssatz
- Verbindlichkeiten bei Antragstellung
- Verbraucherkreditgesetz
- Verbundfinanzierung
- Verkehrshypothek
- Verkehrswert
- Verzugszinsen
- Vollauszahlung
- Vollstreckungstitel
- Vorausdarlehen
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Vorkaufsrecht
- Vorschaltdarlehen
- Vorschusszinsen
Verkehrswert
Als Verkehrswert wird der aktuelle Geldwert eines Objektes (Immobilie, Grundstück) bezeichnet, der bezogen auf einen festgelegten Zeitpunkt am Markt erzielt werden kann. Der Verkehrswert einer Immobilie kann sich regelmäßig verändern und unterliegt keinen subjektiven Einflüssen. Er ist nicht nur zur Ermittlung des Verkaufs- bzw. Kaufpreises von Vorteil, sondern er wird als Grundlage zur Berechnung des Beleihungswertes, der zur Sicherung einer langfristigen Geldanleihe benötigt wird, herangezogen.
In der Regel fällt der Beleihungswert deutlich geringer aus als der Verkehrswert einer Immobilie, denn bei diesem Wert muss über die gesamte Laufzeit des Darlehen gewährleistet sein, dass der veränderliche Verkehrswert den Beleihungswert nicht unterschreitet. Eine Immobilie wird für 200.000€ erworben, die Bank zieht dieses Objekt zur Sicherung des aufgenommenen Darlehen heran und legt einen Beleihungswert von 180.000€ für die Laufzeit fest. Wird nun der Verkehrswert der Immobilie nach ein paar Jahren nochmals überprüft, so kann dieser bereits bei nur noch 190.000€ liegen. Für die Banken besteht deshalb die Möglichkeit den festgelegten Beleihungswert je nach Marktlage zu verringern.
In der Regel fällt der Beleihungswert deutlich geringer aus als der Verkehrswert einer Immobilie, denn bei diesem Wert muss über die gesamte Laufzeit des Darlehen gewährleistet sein, dass der veränderliche Verkehrswert den Beleihungswert nicht unterschreitet. Eine Immobilie wird für 200.000€ erworben, die Bank zieht dieses Objekt zur Sicherung des aufgenommenen Darlehen heran und legt einen Beleihungswert von 180.000€ für die Laufzeit fest. Wird nun der Verkehrswert der Immobilie nach ein paar Jahren nochmals überprüft, so kann dieser bereits bei nur noch 190.000€ liegen. Für die Banken besteht deshalb die Möglichkeit den festgelegten Beleihungswert je nach Marktlage zu verringern.


