Der
Schuldner hat dann
Verzugszinsen an den Gläubiger zu entrichten, wenn er der Zahlung ausstehender Tilgungsraten, auch nach mehrmaliger Mahnung, nicht mehr nachkommen kann.
Die Erhebung von Schadensersatz in Form von zusätzlichen
Zinsen ist nicht nur bei Kapitalanleihen, sondern ebenso bei normalen Verbindlichkeiten üblich. Da der Gläubiger meist fest mit ausstehenden Tilgungsraten bzw. Verbindlichkeiten rechnet und diese oftmals schon anderweitig verplant hat, entsteht ihm durch den Zahlungsausstand ein Schaden, der mithilfe von Verzugzinsen beglichen werden soll.
Grundsätzlich sollte man es nicht darauf ankommen lassen in Zahlungsverzug zu geraten, denn der
Zinssatz, der für den verursachten Schaden vom Gläubiger erhoben wird, kann bis zu 5 Prozentpunkte über dem Basissatz betragen. Wer merkt, dass er voraussichtlich die nächste
Tilgungsrate nicht pünktlich bezahlen kann, sollte den Darlehensgeber um Zahlungsaufschub bitten.