Lexikon
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- variabler Zinssatz
- Verbindlichkeiten bei Antragstellung
- Verbraucherkreditgesetz
- Verbundfinanzierung
- Verkehrshypothek
- Verkehrswert
- Verzugszinsen
- Vollauszahlung
- Vollstreckungstitel
- Vorausdarlehen
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Vorkaufsrecht
- Vorschaltdarlehen
- Vorschusszinsen
Vollauszahlung
Von Vollauszahlung im Bereich Kapitalanleihe ist dann die Rede, wenn die gesamte Darlehens- bzw. Kreditsumme an den Schuldner ausbezahlt wurde. Eine Vollauszahlung bezeichnet sowohl den Zustand als auch den Zeitpunkt der Ausschüttung des Kapitals durch den Darlehensgeber.
Besteht ein Darlehensnehmer auf die Auszahlung des Darlehen durch Teilbeträge, beispielsweise beim Hausbau, je nach Baufortschritt, oder unterliegt die Ausschüttung einer Treuhandzahlung, so findet keine Vollauszahlung statt.
Besteht ein Darlehensnehmer auf die Auszahlung des Darlehen durch Teilbeträge, beispielsweise beim Hausbau, je nach Baufortschritt, oder unterliegt die Ausschüttung einer Treuhandzahlung, so findet keine Vollauszahlung statt.


