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- variabler Zinssatz
- Verbindlichkeiten bei Antragstellung
- Verbraucherkreditgesetz
- Verbundfinanzierung
- Verkehrshypothek
- Verkehrswert
- Verzugszinsen
- Vollauszahlung
- Vollstreckungstitel
- Vorausdarlehen
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Vorkaufsrecht
- Vorschaltdarlehen
- Vorschusszinsen
Vorschaltdarlehen
Bei einem Vorschaltdarlehen handelt es sich um eine Kapitalanleihe, die eine Höchstlaufzeit von bis zu zwei Jahren hat. Es werden keine Vorfälligkeitszinsen erhoben und es besteht die Möglichkeit das Darlehen umzuschulden. Umschuldung bedeutet, dass das Vorschaltdarlehen zu jeder Zeit durch ein langfristiges Darlehen mit besseren Konditionen abgelöst werden kann, dies ist vor allem in Phasen hoher Zinssätze von Vorteil. Banken bieten in solchen Zeiten ihren Kunden vermehrt Vorschaltdarlehen an um sie so in ihrem Unternehmen halten zu können.
Auch ist es gängige Praxis vor der Zuteilung eines Bauspardarlehen, ein Vorschaltdarlehen bei der zuständigen Bausparkasse aufzunehmen.
Für ein Vorschaltdarlehen werden aufgrund der Möglichkeit zur Umschuldung höhere Zinsen erhoben, dennoch lohnt es sich auf niedrigere Zinsphasen zu warten.
Auch ist es gängige Praxis vor der Zuteilung eines Bauspardarlehen, ein Vorschaltdarlehen bei der zuständigen Bausparkasse aufzunehmen.
Für ein Vorschaltdarlehen werden aufgrund der Möglichkeit zur Umschuldung höhere Zinsen erhoben, dennoch lohnt es sich auf niedrigere Zinsphasen zu warten.


