» Verbraucherkreditgesetz

Durch das Verbraucherkreditgesetz soll insbesondere der Schutz natürlicher Personen (Schuldner) sichergestellt werden. Es besteht weiter die Möglichkeit mithilfe des Gesetzes auf Entwicklungen  im Kreditgewerbe Einfluss zu nehmen.

Für die Ausgestaltung eines Kreditvertrages werden durch das Verbraucherkredit-
gesetz zwingende Vorschriften gemacht. Bei Privatkrediten, ausgenommen Dispositionskredite, muss die Höhe des aufgenommenen Kapitals (Kreditsumme), anfallende Gebühren oder Provisionen, beispielsweise bei Abschluss einer Restkreditschuldversicherung, und der Effektivzins einzeln aufgelistet werden. Des Weiteren muss vom zuständigen Kreditinstitut ein Tilgungsplan, der Auskunft über Tilgungsart, Sondertilgung und Laufzeit des Kredites gibt, beigefügt werden.


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