» Wertschätzungsgebühr

Die Wertschätzung einer Immobilie wird vom Gläubiger, bei der Vergabe eines Darlehens für die Finanzierung eines Objektes bzw. Grundstückes, vorausgesetzt. Meist wird dieses Gutachten vom Kreditinstitut durchgeführt und mit ca. 0,2% - 1% der Darlehenssumme dem Schuldner als sogenannte Wertschätzungsgebühr angerechnet.

Hierbei wird  zwischen Verkehrswert und Beleihungswert unterschieden. Der Verkehrswert steht für den aktuellen Marktwert der Immobilie, wohingegen beim Beleihungswert ein Sicherheitsbetrag einkalkuliert ist, wodurch spätere Marktschwankungen berücksichtigt werden sollen. Das Gutachten kann einerseits zur Finanzierung und andererseits für den Verkauf der Immobilie als Grundlage herangezogen werden.
 
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