Lexikon
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Wechsel
Der Wechsel tritt in Form einer Urkunde auf. Diese berechtigt den Inhaber Geld zu einem bestimmten Zeitpunkt aus ihr zu beziehen. Hierbei wird mit Forderungen gegenüber Dritten gehandelt, deren Fälligkeit noch aussteht. Ein Schuldner verfügt über eine Forderung gegenüber eines Dritten, die noch nicht fällig geworden ist, diese verkauft er an einen Gläubiger (Bank) und erhält somit den Forderungsbetrag frühzeitig. Der Gläubiger erhält sein Geld am Fälligkeitstag der Forderung. Dieser Vorgang wird als Wechsel bezeichnet.
Der Wechsel kann als Kredit, Kreditsicherung oder als Zahlungsmittel eingesetzt werden. Die verbriefte Geldsumme, die durch den Wechsel bezeichnet ist, hat einen festgelegten Fälligkeitstermin und kann somit als Kreditmittel eingesetzt werden – Wechselkredit. Die Wechselurkunde muss laut Wechselgesetz mindestens folgende Informationen enthalten: Anweisung zur Zahlung einer Geldsumme, Name des Bezogenen, Zahlungstermin und Zahlungsort. Es besteht auch die Möglichkeit den Wechsel an andere zu übertragen, dies muss jedoch auf der Urkunde vermerkt werden.
Der Wechsel kann als Kredit, Kreditsicherung oder als Zahlungsmittel eingesetzt werden. Die verbriefte Geldsumme, die durch den Wechsel bezeichnet ist, hat einen festgelegten Fälligkeitstermin und kann somit als Kreditmittel eingesetzt werden – Wechselkredit. Die Wechselurkunde muss laut Wechselgesetz mindestens folgende Informationen enthalten: Anweisung zur Zahlung einer Geldsumme, Name des Bezogenen, Zahlungstermin und Zahlungsort. Es besteht auch die Möglichkeit den Wechsel an andere zu übertragen, dies muss jedoch auf der Urkunde vermerkt werden.


