Lexikon
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- Zinsabschlag
- Zinsbindungsfrist
- Zinsen
- Zinsfestschreibung
- Zinsobergrenze
- Zinssatz
- Zusatzsicherheit
- Zwangshypothek
- Zwangsversteigerung
- Zwangsvollstreckung
- Zweckerklärung
- Zwischenfinanzierung
- Zwischenkredit
- Zwischenzins
Zinsfestschreibung
Im Fall einer Zinsfestschreibung, die meist in Verbindung mit einem Baudarlehen auftritt, wird für ein aufgenommenes Darlehen ein fester Zinssatz vereinbart. Die Tilgungsdauer kann hierbei zwischen fünf und 20 Jahren liegen. In dieser Zeitspanne bleibt der Zinssatz immer gleich, das bedeutetet er unterliegt keinen Schwankungen auf dem Zinsmarkt. Nachteilig wirkt sich eine Zinsfestschreibung jedoch bei fallenden Zinssätzen aus. Durch einen festen Zinssatz bleiben die Zinsaufwendungen für den Darlehensnehmer überschaubar.
Das Darlehen kann weder vom Darlehensnehmer noch vom Gläubiger vorzeitig gekündigt werden. Jedoch besteht für den Schuldner die Möglichkeit zehn Jahre nach Auszahlung, das Darlehen mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten abzutreten.
Im Gegsatz zu einer Zinsfestschreibung steht ein variabler Zinssatz.
Das Darlehen kann weder vom Darlehensnehmer noch vom Gläubiger vorzeitig gekündigt werden. Jedoch besteht für den Schuldner die Möglichkeit zehn Jahre nach Auszahlung, das Darlehen mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten abzutreten.
Im Gegsatz zu einer Zinsfestschreibung steht ein variabler Zinssatz.


