Im Fall einer
Zinsfestschreibung, die meist in Verbindung mit einem Baudarlehen auftritt, wird für ein aufgenommenes
Darlehen ein fester
Zinssatz vereinbart. Die Tilgungsdauer kann hierbei zwischen fünf und 20 Jahren liegen. In dieser Zeitspanne bleibt der Zinssatz immer gleich, das bedeutetet er unterliegt keinen Schwankungen auf dem Zinsmarkt. Nachteilig wirkt sich eine Zinsfestschreibung jedoch bei fallenden Zinssätzen aus. Durch einen festen Zinssatz bleiben die Zinsaufwendungen für den
Darlehensnehmer überschaubar.
Das
Darlehen kann weder vom Darlehensnehmer noch vom Gläubiger vorzeitig gekündigt werden. Jedoch besteht für den
Schuldner die Möglichkeit zehn Jahre nach Auszahlung, das Darlehen mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten abzutreten.
Im Gegsatz zu einer Zinsfestschreibung steht ein
variabler Zinssatz.