Wird ein
Darlehen mit
Zinsfestschreibung zwischen
Schuldner und Gläubiger vereinbart, so beschreibt die
Zinsbindungsfrist den dafür festgesetzten Zeitraum. Der
Zinssatz wird fest vereinbart und ist unabhängig von Entwicklungen auf dem Zinsmarkt. Bei hohen Darlehenssummen wirkt sich eine Zinsbindungsfrist oftmals vorteilhaft aus. Die Zinsaufwendungen, die auf den Schuldner zukommen sind bekannt und ändern sich im Laufe der
Rückzahlung nicht.
Ein
Darlehen mit Zinsbindung kann erst nach zehn Jahren mit einer First von sechs Monaten durch den Schuldner gekündigt werden.