» Zinsbindungsfrist

Wird ein Darlehen mit Zinsfestschreibung zwischen Schuldner und Gläubiger vereinbart, so beschreibt die Zinsbindungsfrist den dafür festgesetzten Zeitraum. Der Zinssatz wird fest vereinbart und ist unabhängig von Entwicklungen auf dem Zinsmarkt. Bei hohen Darlehenssummen wirkt sich eine Zinsbindungsfrist oftmals vorteilhaft aus. Die Zinsaufwendungen, die auf den Schuldner zukommen sind bekannt und ändern sich im Laufe der Rückzahlung nicht.
Ein Darlehen mit Zinsbindung kann erst nach zehn Jahren mit einer First von sechs Monaten durch den Schuldner gekündigt werden.
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