Lexikon
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- Zinsabschlag
- Zinsbindungsfrist
- Zinsen
- Zinsfestschreibung
- Zinsobergrenze
- Zinssatz
- Zusatzsicherheit
- Zwangshypothek
- Zwangsversteigerung
- Zwangsvollstreckung
- Zweckerklärung
- Zwischenfinanzierung
- Zwischenkredit
- Zwischenzins
Zwangshypothek
Der Gläubiger hat im Rahmen der Zwangsvollstreckung die Möglichkeit eine Hypothek zu Lasten des Schuldners eintragen zu lassen , diese bezeichnet man als Zwangshypothek. Die Höher der Forderung wird im Grundbuch des Schuldners eingetragen. Diese Maßnahme allein verschafft dem Gläubiger die Geldsumme nicht. Nach der Eintragung der Zwangshypothek kann die Zwangsvollstreckung in die Wege geleitet werden. Bei der das Geld durch Veräußerung des im Grundbuch eingetragenen Objekts, beschaffen wird.
Die Wartezeit zwischen Eintragung der Zwangshypothek bis hin zum Verfahren zur Zwangsvollstreckung kann der Schuldner nutzen, um die geforderter Geldsumme doch noch aufbringen zu können.
Die Wartezeit zwischen Eintragung der Zwangshypothek bis hin zum Verfahren zur Zwangsvollstreckung kann der Schuldner nutzen, um die geforderter Geldsumme doch noch aufbringen zu können.


