Lexikon
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- Zinsabschlag
- Zinsbindungsfrist
- Zinsen
- Zinsfestschreibung
- Zinsobergrenze
- Zinssatz
- Zusatzsicherheit
- Zwangshypothek
- Zwangsversteigerung
- Zwangsvollstreckung
- Zweckerklärung
- Zwischenfinanzierung
- Zwischenkredit
- Zwischenzins
Zusatzsicherheit
Bei der Vergabe von Darlehen, auch bei geringer Darlehenssumme, wird heutzutage oftmals eine Sicherheit durch das zuständige Kreditinstitut verlangt. Solch eine Sicherheit, beispielsweise eine Immobilie, schützt den Gläubiger vor größeren Verlusten, sollte der Schuldner in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Reichen nun die geforderten Sicherheiten nicht aus, da sonst beispielsweise der Beleihungswert einer Immobilie überschritten würde, oder weist der Schuldner eine zu geringe Kreditwürdigkeit auf so können Zusatzsicherheiten durch das Kreditinstitut (Gläubiger) eingefordert werden.
Eine Zusatzsicherheit kann in Form einer Bürgschaft auftreten, entweder auf die gesamte Forderung oder auf einen Teilbetrag, der durch den Beleihungswert der Immobilie nicht abgedeckt werden konnte. Auch stellt die Verpfändung von Gehalt, Bankguthaben, Wertpapieren oder Bausparverträge und Lebensversicherungen ein beliebtes Objekt zur Sicherung von Darlehen bzw. Krediten dar.
Eine Zusatzsicherheit kann in Form einer Bürgschaft auftreten, entweder auf die gesamte Forderung oder auf einen Teilbetrag, der durch den Beleihungswert der Immobilie nicht abgedeckt werden konnte. Auch stellt die Verpfändung von Gehalt, Bankguthaben, Wertpapieren oder Bausparverträge und Lebensversicherungen ein beliebtes Objekt zur Sicherung von Darlehen bzw. Krediten dar.


