» Zweckerklärung

In einer Zweckerklärung, auch als Zeckbestimmungserklärung bekannt, wird festgehalten, in welchem Umfang die eingetragene Grundschuld, die als Sicherheit für den Gläubiger dient, für die bestehende Forderung verwendet werden darf. In dieser schriftlichen Erklärung, die zwischen Gläubiger und Schuldner abgeschlossen wurde, wird genau beschrieben welche Sicherheit für die Forderung besteht. Das bedeutet für den Gläubiger er darf bei gegebenen Umständen (Zahlungsverzug, Insolvenz des Schuldners) seinen Anspruch auf die im Grundbuch eingetragenen Grundpfandrechte erheben. Damit er seinen Anspruch beweisen kann benötigt er eine Zweckerklärung.
» RECHNER STARTEN

» Werbung
» Zum Vergleichsrechner

Kreditrechner

Fremdwährungsdarlehen
Baufinanzierung
Immobilienfinanzierung


» Ratgeber

Ratgeber bei Finanzfragen

» Lexikon

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

» Links

Kredite für Selbstständige
Hypothekenzins Vergleich
Fremdwährungsdarlehen
Finanzierung Immobilien
Zinsrechner Tagesgeld
Darlehen ohne Schufa
Zinsrechner Darlehen
Hypothekendarlehen
Darlehen berechnen
Kredite ohne Schufa
Finanzierung Kredit
Kreditzinsrechner
Hausfinanzierung
Autofinanzierung
Kfz Finanzierung
Baufinanzierung
Darlehen online
Kfw Darlehen
Zinsvergleich
Darlehen
Kredit

» Global

Darlehensrechner Startseite
Darlehensrechner
Kreditrechner
Finanzierungsrechner
Zinsrechner
News Archiv
Impressum

Weitere Themen auf:
bauzinsen.org