In einer
Zweckerklärung, auch als Zeckbestimmungserklärung bekannt, wird festgehalten, in welchem Umfang die eingetragene
Grundschuld, die als Sicherheit für den Gläubiger dient, für die bestehende Forderung verwendet werden darf. In dieser schriftlichen Erklärung, die zwischen Gläubiger und
Schuldner abgeschlossen wurde, wird genau beschrieben welche Sicherheit für die Forderung besteht. Das bedeutet für den Gläubiger er darf bei gegebenen Umständen (Zahlungsverzug, Insolvenz des Schuldners) seinen Anspruch auf die im Grundbuch eingetragenen Grundpfandrechte erheben. Damit er seinen Anspruch beweisen kann benötigt er eine Zweckerklärung.