Unter dem
Zinssatz, der ebenso als Nominalzinssatz bezeichnet werden kann, versteht man den Prozentsatz, der als Aufwand für die Überlassung von Kapital an den Kreditgeber abgetreten werden muss. Die Berechnungsgrundlage für den Zinssatz stellt hierbei immer die gesamte
Kredit- bzw.
Darlehenssumme, der
Nominalbetrag, dar. Auch wird der Prozentsatz immer pro anno, das heißt auf ein Jahr bezogen, ausgewiesen. Hierbei richtet sich die Höhe nach dem aktuellen Zinsmarkt und orientiert sich an der Kreditwürdigkeit des Schuldners.
Der Zinssatz darf jedoch nicht mit dem
Effektivzinssatz verwechselt werden, denn dieser berücksichtigt alle zusätzlich anfallende Kosten, wie Bearbeitungsgebühren oder Provisionen.