» Zinsabschlag

Die Bank ist verpflichtet einen vorbestimmten Prozentsatz der Zinserträge einzubehalten, der einbehaltene Betrag wird als Zinsabschlag bezeichnet. Dieser wird dann von der Bank an das zuständige Finanzamt weitergeleitet. Jeder verfügt über einen bestimmten Freibetrag, den er  nach Bedarf an seine Banken aufteilen kann. Diese Aufteilung erfolgt mittels eines Freistellungsauftrages und vermeidet Steuerabzüge bei Zinseinkünfte unter der gesetzlich vorgegebenen Grenze.
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