Neben der Vereinbarung eines festen Zinssatzes, haben Gläubiger und
Schuldner die Möglichkeit einen variablen
Zinssatz vertraglich festzulegen. Ein
variabler Zinssatz ist mit dem aktuellen Zinsmarkt eng verknüpft, deshalb kann ein Schuldner eine
Zinsobergrenze, auch unter der Bezeichung Cap bekannt, mit dem zuständigen Kreditinstitut (Gläubiger) aushandeln. Somit hat er die Sicherheit, dass der Zinssatz nur bis zur vereinbarten Grenze steigt. Im Gegenzug kann sich der Gläubiger mit Hilfe einer Zinsuntergrenze gegen zu geringe Zinssätze absichern.