» Zinsobergrenze

Neben der Vereinbarung eines festen Zinssatzes, haben Gläubiger und Schuldner die Möglichkeit einen variablen Zinssatz vertraglich festzulegen. Ein variabler Zinssatz ist mit dem aktuellen Zinsmarkt eng verknüpft, deshalb kann ein Schuldner eine Zinsobergrenze, auch unter der Bezeichung Cap bekannt, mit dem zuständigen Kreditinstitut (Gläubiger) aushandeln. Somit hat er die Sicherheit, dass der Zinssatz nur bis zur vereinbarten Grenze steigt. Im Gegenzug kann sich der Gläubiger mit Hilfe einer Zinsuntergrenze gegen zu geringe Zinssätze absichern.
 
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